Für 2018 waren von der Bundesregierung bislang neue Regeln in Aussicht gestellt worden. Die entsprechende Novelle ist nun nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode umsetzbar und wird damit zum 1. Januar 2018 höchstwahrscheinlich nicht in Kraft treten können.
Wer heute plant und baut muss auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) berücksichtigen.
Warum müssen die Energiesparregeln geändert werden?
Deutschland hat mit der aktuellen EnEV 2014 / EnEV ab 2016 die europäische Richtlinie für Gebäude nur teilweise umgesetzt. Ab 2021 sollen nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, bei öffentlichen Gebäuden sogar ab 2019. Bis Ende des Jahres 2016 hätte der Bund eine entsprechende Regelung erlassen müssen.
Bei dieser Gelegenheit will der Bund die Energie-Vorgaben vereinfachen und zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenführen. Aktuell liegt dazu ein sogenannter Referentenentwurf vor, der nach Veröffentlichung von Fachverbänden und den Bundesländern bis Anfang Februar kommentiert werden konnte.
Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum GEG gab es zahlreiche Kommentare unterschiedlicher Fachverbände, u.a. vom Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI) über den Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). Tenor der Stellungnahme:
- es wird begrüßt, dass im GEG keine weiteren Verschärfungen der Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude verankert sind.
- allerdings fehlen Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude im privaten Bereich.
- die Verschlechterung des baulichen Wärmeschutzes durch Anrechnung z.B. von Photovoltaik wird kritisiert.
- die Bevorzugung bestimmter Dämmstoff-Materialien ohne Berücksichtigung ihrer Wärmeleitfähigkeit ist nicht sinnvoll und wird abgelehnt.
- diverse Ausnahmeregelungen werden als Verkomplizierung gesehen und daher abgelehnt.
Zeitplan der Umsetzung des GEG:
- Es gab mehrere Terminansätze für die Kabinettsabstimmung zum GEG, die allesamt nicht zustande gekommen sind.
- Die letzte Möglichkeit zur Umsetzung des GEG mit Inkraftreten zum 1. Januar 2018 wäre die Kabinettssitzung am 29. März 2017 gewesen. Auch dieser Termin ist nicht zur GEG-Abstimmung genutzt worden. Hintergrund: Uneinigkeit in der Großen Koalition über bestimmte Gesetzesinhalte.
- Damit ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bis Juli 2017 zeitlich nicht mehr umsetzbar.
- Das Inkraftreten des GEG zum 1. Januar 2018 ist mittlerweile eher unwahrscheinlich, es sei denn man findet doch noch eine Einigung im Koalitionsausschuss.
Bei Nichteinführung des Niedrigstenergiestandards für öffentliche Gebäude droht der Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union.
Sobald es neue Informationen zum Thema GEG gibt, wird ISOVER dazu informieren.