Menu

19.10.2015

„Pi mal Daumen“ endgültig passé!

BU: Nunmehr ist Deutschland wieder vollständig mit der Glasnorm DIN 18008 sowohl bau- wie zivilrechtlich über die 16 LBO im Glas am Bau vereint.

Mit dem 20. Oktober 2015 wird auch das letzte deutsche Bundesland die Glasnorm DIN 18008 in seiner Landesbauordnung integriert haben. Damit dauerte die bundesweit bau- und zivilrechtliche Einführung seitens des Gesetzgebers gerade mal ein gutes Jahr über alle sechzehn Bau-souveränen Länder.
Was allerdings in der Breite verkannt wird, ist, dass diese Einführung ohne Übergangsfristen vollzogen wurde und die bisherigen Technischen Regeln allesamt außer Kraft gesetzt sind. Das Fatale – das Gros der am Markt Ausführenden arbeitet nach wie vor danach, obwohl ein gänzlich anderes, europäisiertes Sicherheitskonzept zum Tragen kommt. Auch wenn sich die „Macher“ der DIN weitestgehend an den bisherigen Vorgaben orientierten, gibt es Unterschiede. Vor allem die Tatsache, dass Glasverbauung ab sofort situativ zu bewerten ist und dass dies ausschließlich mit geeigneter Software realisiert werden kann, stößt auf breite Ablehnung und Ignoranz, obwohl es bereits gesetzlich gefordert wird und eigentlich hätte bereits vor Jahren so sein sollen.
Konkretes Nachfragen bei der obersten Bauaufsicht des Landes NRW hat nunmehr zu einer klaren, schriftlichen Aufforderung an die dortige Glaserschaft geführt, die DIN 18008 ab sofort vollumfänglich einzuhalten und es durchaus zulässig und keinesfalls mit Glasstatiken zu verwechseln ist, wenn der Fachmann die Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeits-Nachweise mit Hilfe von qualifizierter Software erstellt, da dieser alleinig für die Glasverbauung sowohl bau- wie vor allem auch zivilrechtlich gerade zu stehen hat.
Also sollte mit dem sechzehnten Bundesland nunmehr langsam auch die Akzeptanz steigen und in der Breite für die tägliche Glasverbauung die situative Berechnung im ausführenden Handwerk Einzug halten, denn die Zeiten von „Pi mal Daumen“ oder „hät jo emmer et joot jejange“ sind definitiv vorbei. Und mit einem weiteren Vorbei an gesetzlichen Grundlagen wird sich das Glaserhandwerk dauerhaft nur selbst schaden und den Einzelnen in Probleme bringen, die völlig unnötig sind, zumal die DIN durchaus viele Vorteile hat.

Quelle: mkt Markt Kommunikation Trends GmbH/mktpresse.de