19.12.2013
Die Einleitung eines Beihilfeverfahrens gegen Deutschland hat bei der Glasindustrie in Deutschland scharfe Kritik ausgelöst. Denn die Beurteilung der besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (auch EEG-Härtefallregelung) als Subvention und damit unzulässige Staatshilfe, ist nicht zutreffend.
Die Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen, zu denen auch die Glasindustrie zählt, ist dringend erforderlich, um Wettbewerbsnachteile durch die Umlagen, die Hersteller in anderen Ländern nicht haben, auszugleichen.
„Ein Wegfall der EEG-Härtefallregelungen wäre ein herber Schlag gegen den Standort Deutschland. Wir spüren schon jetzt, dass unsere Mitglieder bei Investitionen in Deutschland abwarten. Unternehmen, die auch im Ausland produzieren, werden prüfen, ob sie nicht mehr Produktion ins Ausland verlagern können“, erläutert Dr. Hans-Joachim Konz, Präsident des Bundesverbands Glasindustrie e. V (BV Glas). Damit stünden auch Arbeitsplätze in einigen strukturschwachen Regionen, in denen die Glasindustrie oftmals seit Generationen der wichtigste Arbeitgeber ist, auf dem Spiel.
Quelle: Bundesverband Glasindustrie e.V.