Der Zubau stagniert auf niedrigem Niveau unterhalb des Zubaukorridors
Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt werden.
Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit etwa 1.366 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze nicht mehr abgesenkt.
Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.
Die Zubauzahlen setzen sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die in den Monaten Juni 2015 bis Mai 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen von Anlagen enthalten.