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02.12.2013

EU belegt chinesische Solarmodule mit Zoll- und Mindestpreisauflagen

Europäische Solarhersteller begrüßen Zölle gegen chinesisches Dumping

Mit einer Kombination aus Antidumpingzöllen und Mindestimportpreisen geht die EU von nun an bis Ende 2015 gegen Solarimporte aus China vor. Dies haben heute die U-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der Europäischen Kommission beschlossen. Damit soll staatlich finanziertem Dumping aus China Einhalt geboten werden.

Die Maßnahmen gehen auf eine Antidumpingbeschwerde der europäischen Solarherstellerinitiative EU ProSun zurück. Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun: „Endlich hat sich die EU durchgerungen gegen chinesisches Dumping vorzugehen. Die Zölle von rund 48 Prozent kompensieren nur ansatzweise das, was
der chinesische Staat investiert, um europäische und andere nicht-chinesische Solarhersteller aus dem Solarmarkt zu verdrängen. Das ist eine Auseinandersetzung Planwirtschaft gegen Marktwirtschaft.

Ohne solche Zollmaßnahmen wären marktwirtschaftliche Unternehmen Chinas Staatswirtschaft schutzlos ausgeliefert.“

In den vergangenen Jahren hat China entsprechend dem Fünf-Jahres-Plan riesige Überkapazitäten zur Herstellung von Solarmodulen aufgebaut. Diese künstlich geschaffenen Kapazitäten betragen heute das Doppelte der weltweiten Solarnachfrage. Dies drückt die Preise so weit, dass kein marktwirtschaftliches Unternehmen mehr Gewinne machen kann und ein Solarhersteller nach dem anderen in Europa, aber auch in den USA, Südkorea und anderen Ländern, schließen musste. Auf diese Weise hat China sich einen Anteil von über 80 Prozent auf dem europäischen und dem Weltmarkt gesichert. „Die Zollmaßnahmen jetzt sind der erste Lichtblick für europäische Unternehmen, mit ihren qualitativ hochwertigeren Produkten wieder in den Markt zu kommen“, so Nitzschke.

Kritisch sieht EU ProSun dagegen die festgesetzten Mindestpreise für chinesische Solarimporte. „Die mit China vereinbarten Mindestpreise sind immer noch zu niedrig. Sie sind nach wie vor geringer als die wahren Kosten der Solarherstellung in China“, so Nitzschke. In einer bilateralen Vereinbarung haben die
Europäische Kommission und chinesische Unternehmen geregelt, dass Solarmodule zu einem Preis von 56 Eurocent pro Watt vom Zoll freigestellt sind. Europäische Solarunternehmen haben gegen diese Vereinbarung Klage vor dem Europäischen Gericht eingereicht. Nitzschke: „Wir erwarten, dass das Europäische Gericht die Mindestpreisregelung zu gegebener Zeit für nichtig erklären wird. Dann gelten die Zölle für alle Solarimporte aus China. Erst damit werden wir in Europa wieder einen freien Solarmarkt, ganz frei von staatlichen Exportsubventionen und Dumping, haben.“

Zu einem Ende der Mindestpreisregelung kann es auch kommen, wenn chinesische Unternehmen gegen die Preisauflagen verstoßen, also unterhalb 56 Eurocent pro Watt ab Werk in China beziehungsweise 60 Eurocent pro Watt Verkaufspreis ab innerhalb der EU verkaufen. Ein solcher Bruch der Mindestpreisvereinbarung würde unmittelbar zu einer Zollpflicht für die Produkte des entsprechenden Herstellers führen. Bei besonders schweren oder zahlreichen Verstößen auch zum Wegfall der gesamten
Mindestpreisregelung und damit zur uneingeschränkten Zollwirkung.

Quelle: EU ProSun