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21.11.2012

EnEV Referentenentwurf

Peter Rathert stellt Eckpunkte auf den Rosenheimer Fenstertagen vor

Auf den Rosenheimer Fenstertagen hat Peter Rathert am Donnerstag 11.10.2012 in seiner Funktion als Refe-ratsleiter Gebäude- und Anlagentechnik im Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Eckpunkte des Referentenentwurfs zur EnEV 2013 vorgestellt. Dieser soll nach Klärung von ju-ristischen Details in Kürze veröffentlicht werden.

Die Rosenheimer Fenstertage sind mit 1.000 Teilnehmern der wichtigste Treff der Fenster und Fassadenbranche. Fens-ter und Fassaden sind für die energetische Sanierung des Gebäudebestands und die Realisierung von Niedrigenergie- und Plusenergiehäusern zentrale Bauelemente. Deshalb sind die Regelungen der EnEV und der KfW-Förderung für die Unternehmen von großer Bedeutung. Herr Rathert stellte in seinem Vortrag die wichtigsten Eckpunkte des Referenten-entwurfs vor, der zuletzt auch noch durch aktuelle Entwick-lungen beeinflusst wurde, beispielsweise den starken Anstieg des Stromverbrauchs und des Strompreises. Auch wenn noch um die Details des Referentenentwurfs vom 15.10.2012 sicher noch gerungen wird, ist doch deutlich er-kennbar, dass die Überarbeitung aufgrund des Wirtschaft-lichkeitsgebots für 2013 insgesamt sehr moderat ausfällt und erst später in zwei Stufen (2015 und 2017) weiter ver-schärft werden soll. Die allgemeine Zielsetzung sieht eine schrittweise Absenkung des zulässigen Jahresprimärener-giebedarfs und damit der Gebäudereferenzwerte für Neubau-ten in zwei Schritten um je 12,5 % vor, um das Ziel der eu-ropäischen Gebäude-Effizienzrichtlinie (EPBD) zu erreichen. Die Anforderungen an den Gebäudebestand sollen in 2013 erst einmal bestehen bleiben. Auch die Daten des Referenz-gebäudes von 2009 bleiben unverändert.

Die Nebenanforderung an den Transmissionswärmeverlust H´T soll dann auch wieder in zwei Schritten um je 10 % verringert werden, ist aber je nach Gebäudetyp unterschiedlich (siehe Tabelle). Dies bedeutet konkret eine Verschärfung zwischen 5% und 30%. Vorteilhaft ist, dass der spezifische Transmissionswärmeverlust H´T’ als absolute Größe entfällt. Beim Neubau beträgt der maximale Wert das 1,3fache des HT’ des Referenzgebäudes mit dem Effekt, dass die Anforderung an H´Tmax umso geringer wird, je höher der Fensterflächen-anteil ist. Allerdings gehen die Regelungen zum Transmissionswärmeverlust H´T generell zu Lasten der Fensterflächenanteile, weil hier nur die Wärmeverluste berücksichtigt und die so-laren Gewinne bei diesem Bauteilbezug außer Acht bleiben.

Das Modellgebäudeverfahren EnEV-Easy ist im Referentenentwurf enthalten, allerdings mit einer Auswahl von Heizsystemen, die das Marktangebot nicht ausreichend abdeckt. Das Ver-fahren kann nur unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen angewendet werden. Es gilt nur für kompakte, nicht gekühlte Wohngebäude von 100 bis 2.000 m² Nutzfläche, einer Ge-schosshöhe von 2,5 bis 3,0 m, einer maximalen Fensterfläche von 30 %, einem Dachflä-chenfensteranteil < 15 %. Außerdem müssen die Wärmebrücken den Anforderungen von DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen, und ein Blower-Door-Test durchgeführt werden. Je nach verwendeter Haustechnik werden Klassen mit Mindestwerten für den Wärmedurchgangsko-effizienten der Bauteile definiert, die eingehalten werden müssen (Variante A – schlechter Wärmeschutz, bis Variante E – guter Wärmeschutz). Dies folgt dem Prinzip: je besser die Gebäudetechnik ist, desto schlechter dürfen die U-Werte der Gebäudehülle (Wand, Fenster etc.) sein bzw. umgekehrt. Als Pferdefuß für die Fensterbranche ist die derzeit noch beste-hende Begrenzung der Fensterflächen auf 30% pro Fassadenseite, was auf der Südseite na-türlich nicht sinnvoll ist. Das ift Rosenheim wird deshalb gemeinsam mit den Verbänden ent-sprechend intervenieren.

Außerdem wurden die Regelungen zum Energieausweis und der sommerliche in die EnEV explizit aufgenommen, also nicht nur einen Verweis auf die DIN 4108-2. Dies wird zu einer Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes führen. Dieser Punkt wirkt sich auch auf das Fenster aus und könnte zu einer Reduzierung der Fensterflächen führen.
Die EnEV soll gemeinsam mit den Änderungen des Erneuerbare-Energiengesetz (EEG) in den politischen Gremien beraten werden, was eine Vorhersage des Inkrafttretens sehr schwierig macht. Wenn es gut läuft wird die EnEV ab dem 4. Quartal 2013 gültig. Bei inten-siveren politischen Diskussionen wohl erst zum 1.1.2014. Das ift Rosenheim wird den weite-ren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens beobachten und aus dem Blickwinkel der Fens-ter- und Fassadenbranche aktuell analysieren und kommentieren.

Quelle: ift Rosenheim