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12/02/2013

Förderung von Stromspeicher ab Mai

Wie im PHOTON Newsletter vom 07.02.2013 bekannt gegeben wurde, wird die staatlichen KfW-Bankengruppe (KfW-Erneuerbare-Energien-Programms »Speicher«) stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage ab dem 1. Mai durch zinsgünstige Darlehen der KfW fördern. Hinzu kommt demnach ein vom BMU finanzierter Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten des Speichersystems. Förderfähig sind Speichersysteme für neu gebaute Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt.

Im Jahr 2013 errichtete Anlagen können nachgerüstet werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauten, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Voraussetzung ist zudem, dass die Leistungsabgabe der Solaranlage am Netzanschlusspunkt auf maximal 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Dies gilt den Richtlinien zufolge für die gesamte Lebensdauer der Solaranlage, mindestens aber 20 Jahre, unabhängig von einer eventuell schon vorher erfolgenden Außerbetriebnahme des Speichersystems. Förderanträge für das Programm müssen vor der Investition bei der eigenen Hausbank eingereicht werden. Der Zinssatz für die Darlehen, die bis zu 100 Prozent der Kaufsumme decken, wird kundenindividuell festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Mit der Förderung, so die KfW, soll die Markt- und Technologieentwicklung für neue Solarstrompeichersysteme angeregt werden.

Die geförderten Systeme leisteten einen Betrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz. Ursprünglich war der Start der Förderung bereits für Februar geplant. Das BMU und die bundeseigene KfW setzen mit dem Programm einen im vergangenen Sommer im Zuge der EEG-Novelle gefassten Bundestagsbeschluss um. Bereits in wenigen Tagen, so ein Sprecher der KfW, sollen die Antragsformulare für die Förderung auf der Internetseite der Bankengruppe abrufbar sein.

Quelle: Aton-Solar GmbH/aton-solar.de