20.05.2014
Sehr geehrte ...
es liegt uns fern, Sie zu irritieren, aber ab Mitte 2014 werden die Bundesländer sukzessive die Technischen Regeln durch die DIN 18008 für die Glasbemessung ersetzen. Höchste Zeit also, sich jetzt mit dieser immens wichtigen Tatsache in Ihrem Tagesgeschäft zu beschäftigen und nicht erst dann, wenn der Wandel – übrigens ohne Übergangszeit – vollzogen ist. Denn jeder verglasende Betrieb ist zivilrechtlich verpflichtet, eine standsichere und statisch einwandfreie Verglasung zu gewährleisten. Diese Forderung haben Sie bislang zumeist durch Erfahrung und Routine erfüllt, manchmal die Schrift 19 des Glaserhandwerks hinzugezogen oder aber Ihre Zulieferer gebeten, für Sie die korrekte statische Dimensionierung zu ermitteln.
All dies wird mit der neuen DIN 18008 nicht mehr funktionieren!!!
Die künftigen glasstatischen Berechnungen basieren auf grundsätzlich anderen Berechnungs-parametern, so dass Erfahrungswerte wie auch Hilfstabellen nichtig werden. Dieser Umstand sowie die ortsnahen Eingabekriterien zur Glasdimensionierung werden auch Ihren Lieferanten daran hindern, Ihnen wie bislang Glasdicken mal einfach „zuzurufen“. Zahlreiche Experten, auch aus Ihrem Gewerk, haben bereits in Publikationen die Notwendigkeit und Ausschließ-lichkeit künftiger Berechnungen mit qualifizierter Software dargestellt – allerdings ohne große Resonanz.
Viele Glasbetriebe vertreten nach wie vor die Auffassung, es gehe so weiter wie bisher – deshalb wäre dies alles Unsinn. Achtung: Dem ist sicherlich nicht so! Bedenken Sie nur, dass je nach Einbausituation und neuer Berechnung künftig dünnere, also wirtschaftlichere Aufbauten zur Anwendung gelangen können. Damit werden Angebote nach bisheriger Vorgehensweise unwirtschaftlich und chancenlos! Oder aber, dass bisherige Verglasungs-leistungen nach neuer Rechtsprechung nicht mehr so wie bislang zu realisieren sind, dann würde ein „weiter so“ zum begründeten Baumangel und zur Gesetzwidrigkeit führen. Wann und wo solche einschneidenden Veränderungen in der künftigen Verglasungsarbeit zum Tragen kommen, kann ohne Berechnung allerdings nicht definiert werden. Deshalb ist es also unver-zichtbar, jede auch noch so kleine oder große, neue oder Ersatzverglasung rechnerisch zu überprüfen.
Alles Quatsch, sagen Sie!
Dann sollten Sie bedenken, dass leider immer mehr Kunden nach bezogener Leistung den Hebel suchen, Ihnen Geld schuldig zu bleiben. Mit einer unterlassenen Glasdimensionierung bieten Sie künftig all diesen und stetig mehr ein ideales Angriffsfeld.
Demnach, ob die Branche es nun gutheißt oder nicht, wird es ohne qualifizierte Software zur Glasdimensionierung nicht mehr gehen. Eine solche Investition wird für die tägliche Arbeit ebenso notwendig wie der Glasschneider oder das Reff. Davon sind wir, mit unserer mehr als dreißigjährigen Erfahrung im Bauglas, überzeugt.
Natürlich möchten wir Ihnen dabei auch unsere GLASTIK-Software ans Herz legen, vom Erwerb durch Sie wird schließlich unsere Existenz gesichert. Aber es geht uns vor allem um die unverzichtbare Akzeptanz des sehr bald neu auf Sie Zukommenden. Nur wenn Sie sich dem stellen und auch künftig erfolgreich sind, werden Sie ggf. weiter unsere Leistungen abfordern, und das ist natürlich auch hilfreich für unsere Zukunft – darin liegt unsere Motivation.
Zur Erleichterung Ihrer Investitionsentscheidung bieten wir Ihnen bis zum 20. Juni 2014 einen Einstiegsrabatt von 10 % auf des jeweilige Basismodul der GLASTIK-Software an, greifen Sie also jetzt zu.
Weitere Informationen und Preise finden Sie unter http://www.mktsoftware.de.
Mit freundlichen Grüßen
mkt GmbH