Die Global Business Unit Heraeus Precious Metals (HPM) des Technologiekonzerns Heraeus übernimmt den Schweizer Edelmetallverarbeiter Argor-Heraeus (Argor) und wird damit der weltweit größte Anbieter von Edelmetalldienstleistungen. Heraeus übernimmt zusätzlich zu seinem bisherigen Anteil von rund 33 % vollständig die Beteiligungen der ehemaligen Miteigentümer Commerzbank und Münze Österreich sowie die Anteile des Argor Managements.
Argor ist eines der global führenden Edelmetallunternehmen mit Hauptsitz im Schweizer Mendrisio und verfügt über Standorte in Deutschland, Italien und Lateinamerika. Das Unternehmen beschäftigt über 300 Mitarbeiter und besetzt eine Schlüsselposition im Zentrum der Wertschöpfungskette für Edelmetallverarbeitung. Wesentliche Tätigkeitsfelder von Argor sind die Raffination von Gold aus Minengut und Edelmetallrecycling sowie die industrielle Verarbeitung von Barren, Münzen, Legierungen und Halbfertigerzeugnissen. Dies macht Argor zu einem idealen Partner für alle im Edelmetallgeschäft tätigen Akteure: Minen, Edelmetallhändler, Zentral- und Geschäftsbanken, Münzstätten, Schmuck- und Uhrenhersteller sowie Industriekunden.
„Mit der vollständigen Übernahme der Anteile ist Heraeus nun in der Lage, in vollem Umfang von Argors Kompetenzen und Kapazitäten bei Gold und Silber zu profitieren. Argor ergänzt das bestehende Edelmetallgeschäft von Heraeus, das im Wesentlichen auf die Platingruppenmetalle ausgerichtet ist, in idealer Weise. Heraeus baut mit dieser Übernahme seine Edelmetallgeschäfte zum größten Edelmetalldienstleister der Welt aus“, so Heraeus CEO Jan Rinnert zu den Hintergründen der Übernahme.
Auch in ihren unterschiedlichen regionalen Sourcing- und Absatzmärkten ergänzen sich die Unternehmen: Neben seinem Schweizer Hauptsitz verfügt Argor bereits über einen wichtigen Standort in Südamerika, während die Präsenz von Heraeus in Asien, Indien und Nordamerika einen verbesserten Markteintritt für Argor ermöglicht.
Heraeus ist seit dem Jahr 1986 an Argor beteiligt. Über die finanziellen Modalitäten der Transaktion haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Der Abschluss der Transaktion („Closing“) steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Behörden.