18.03.2015
Die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern mit Hauptsitz in Nürnberg und 17 Zweig- und Außenstellen in ganz Bayern hat sich nach langer Prüf- und Entscheidungsphase für die Glastik-Software entschieden.
Die LGA prüft u. a. baustatische Nachweise, sorgt für Typen-prüfungen und -zulassungen von Bauteilen und kooperiert stark mit ähnlich gelagerten Institutionen, wie beispielsweise dem TÜV Rheinland.
Bereits im März 2013, noch lange bevor die neue Glasbemessungs-norm DIN 18008 in Bayern ihre Gültigkeit erlangte, interessierte sich die LGA für die Glastik-Software und forderte Angebote und Demo für alle Standorte an. Seit dieser Zeit gab es zahlreiche Kontakte zwischen der mkt als Software-Hersteller und den Spezialisten der LGA, die ihre Anforderungen im Detail prüften und nunmehr, in den letzten Tagen, die Software Glastik erwarben und als WAN-Lizenz auf ihrem Zentralrechner installierten. Damit haben nunmehr alle Dependancen Zugriff auf die Glasbemessungs-Software Glastik. Mit der Einführung der DIN 18008 Anfang 2015 steigt der Prüfaufwand erheblich an, so die Begründung der jetzigen Kaufentscheidung für Glastik.
Glastik, die Glasdimensionierungs-Software, die bereits seit 2 Jahr-zehnten der Glasbranche mit der jeweils aktuellen Gesetzeslage zur Verfügung steht, gewinnt derzeit zunehmend an Nachfrage auf breiter Front. Kein Wunder, ist doch wegen der veränderten Berechnungs-basis aufgrund europäischer Harmonisierung der Rechenaufwand, wie aber vor allem die Glasdimensionierung von denen der Vergan-gen¬heit abweichend. Um eine sowohl baulich als auch rechtlich exakte Glasdimensionierung definieren zu können, muss derzeit nahezu jede Scheibe rechnerisch ermittelt werden, bis die Fachwelt wieder ein „Gefühl“ für die neuen Anforderungen aufgebaut hat. Deshalb bietet die Software Glastik auch noch neben der aktuellen Berechnung nach DIN jene nach veralteten Richtlinien an, um vergleichen und bei Bedarf auch noch mal eine Verglasung von gestern prüfen zu können.
Dabei gibt es Glastik in drei Kategorien, zum einen als Handwerker-Variante für lokale Glasberechnung, zum zweiten als bundesweit einsetzbare Software, beide für alle Glasarten bei linienförmiger Lagerung und zum dritten als Profivariante in Form einer Finiten-Elemente-Berechnung für den konstruktiven Glasbau. Dabei sind die beiden letztgenannten Ausführungen modular aufgebaut, so dass jeder Interessent seine Software nach seinen Anfordernissen selbst zusammenstellen kann.
Die neue Glasbemessungsnorm DIN 18008 bewirkt derzeit viele Irrita-tionen in der Branche. Offizielle Vertreter sind bemüht, noch die eine oder andere Veränderung herbeizuführen und für eine Korrektur der DIN zu sorgen. Doch als Glasfachmann sollten Sie sich über eines im Klaren sein: Das veränderte Sicherheitskonzept der DIN für Glas ist fakt, ggf. zu erreichende Änderungen dauern und betreffen, wenn überhaupt, die baurechtliche Seite. Zivilrechtlich sind Sie nun¬mehr in bereits 11 Bundes¬ländern verpflichtet, eine korrekt dimensio¬nierte Verglasung nach neuem Sicherheitskonzept zu verbauen, unabhängig davon, ob diese baurechtlich nachzuweisen ist oder vielleicht irgendwann auch nicht mehr. Also drehen sich alle derzei¬tigen Diskussionen um die Frage der Nachweise, nicht aber um die Notwendigkeit der Berechnungen aufgrund veränderter Anforderungen!
Mit Glastik ist die Umsetzung der DIN 18008 in der täglichen Praxis problemlos – überzeugen Sie sich selbst unter www.glastik.de.