Der unabhängige Prüfdienstleister TÜV Rheinland hat ein Testprogramm für Photovoltaikanlagen entwickelt, um die Spiegelung des Sonnenlichts bei Modulen zu untersuchen. Dabei werden die Reflexion des Sonnenlichts durch das Glas der Solarmodule im Labor gemessen und die Blendungsrisiken im Hinblick auf die Standortauswahl einer Solaranlage über das gesamte Jahr ermittelt. TÜV Rheinland setzt bei der Berechnung der möglichen Blendungen eine selbst entwickelte Software ein, die Projektierern, Installateuren und Investoren von Photovoltaikanlagen in der Planung umfassende Sicherheit in der Standortwahl geben soll.
Die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen hat eine hohe Relevanz, denn unangenehme Spiegelungen und blendendes Sonnenlicht durch große Solarparks können den Verkehr gefährlich beeinträchtigen. An Hauptverkehrsstraßen oder in der Nähe von Flughäfen ist das besonders zu berücksichtigen. Aber auch im Wohn- und Arbeitsbereich können Sonnenlichtreflexionen und Blendungen auftreten. „Das lässt sich bereits im Planungsprozess einer Solaranlage überprüfen“, so Florian Reil, Geschäftsfeldleiter für Solarenergie bei TÜV Rheinland. Im Einzelfall sei eine Analyse zwingend erforderlich, um eine Baugenehmigung zu erhalten. In jedem Fall bietet sich eine Überprüfung dort an, wo potentiell Nachbarn geblendet werden können, um die Investitionssicherheit zu gewährleisten. Nachträgliche Blendschutzmaßnahmen sind nicht nur teuer, sie können auch zu Ertragseinbußen durch Verschattung führen.
Ein unabhängig erstelltes Blendgutachten kann mehr Sicherheit für Anlagenbetreiber schaffen. In einem von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannten Verfahren untersuchen die Experten von TÜV Rheinland in Anlehnung an die DIN 5034-2 (Grundlagen für tageslichttechnische Berechnungen) das Aufkommen, die Dauer und Häufigkeit von reflektierendem Sonnenlicht, die sogenannten Lichtimmissionen. Auf Basis dieser Ergebnisse ist es nicht nur möglich, die Standortwahl und Ausrichtung von Anlagen zu optimieren, sondern auch etwaige Blendschutzmaßnahmen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Florian Reil: „Aufwendige Nachbesserungen oder juristische Auseinandersetzungen lassen sich so idealerweise bereits im Vorfeld ausschließen.“ Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Blendwirkung von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen muss (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-9 U 35/17).
Mit ergänzenden Laboruntersuchungen geht TÜV Rheinland jedoch noch einen wichtigen Schritt weiter: Mittels Analysen im Labor wird der winkelabhängige Reflexionsgrad der Glasoberfläche von Solarmodulen untersucht und zur Berechnung der maximalen Strahlungsintensität der Reflexionen für das geplante Projekt herangezogen. Dieser Reflexionsgrad hängt vom jeweiligen Modul ab, das verwendet werden soll.