An der Versammlung der Wandelanleihegläubiger waren insgesamt CHF 73.035 Mio., entsprechend 73.035% des im Umlauf befindlichen Kapitals der CHF 100 Mio. Wandelanleihe (fällig im Jahr 2020) vertreten.
Die Versammlung der Anleihensgläubiger hat unter Traktandum 3.a den beantragten Anpassungen der Anleihensbedingungen mit 73.035% des im Umlauf befindlichen Kapitals der Wandelanleihe zugestimmt:
- Streichung des Investor Put (Recht der Anleihensgläubiger auf vorzeitige Rückzahlung).
- Erhöhung des Zinssatzes der Wandelanleihe von 4.0% auf 5.5% pro Jahr (rückwirkend ab dem 24. September 2016).
- Signifikante Reduktion des Wandelpreises von bisher CHF 11.39 pro Meyer Burger Aktie. Der reduzierte Wandelpreis soll neu 25.0% über dem Durchschnitt der volumengewichteten täglichen Durchschnittskurse (VWAPs) der Meyer Burger Aktie im Zeitraum von voraussichtlich 3. Januar bis zum 30. Januar 2017 liegen, mindestens jedoch 25.0% über dem vom Verwaltungsrat der Gesellschaft im Rahmen der ordentlichen Kapitalerhöhung festzulegenden Bezugspreis der neu auszugebenden Aktien und höchstens 25.0% über einem Höchstpreis, der abhängig vom theoretischen Wert der Meyer Burger Aktie nach Abgang des Bezugsrechts sowie vom definitiven Bezugspreis festgelegt wird.
Unter Traktandum 3.b hat die Gläubigerversammlung Schellenberg Wittmer AG neu als Vertreter der Gläubigergemeinschaft mit einer Zustimmung von 100% des an der Versammlung vertretenen Anleihekapitals gewählt.
Die Änderungen der Anleihensbedingungen gemäss Traktandum 3.a stehen unter den nachfolgenden Bedingungen:
- Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft.
- Eintragung der Erhöhung des bedingten Kapitals der Gesellschaft im Mindestumfang, der zur Sicherstellung der Wandelrechte der Anleihensgläubiger aufgrund der geänderten Anleihensbedingungen ausreicht.
- Schriftliche Bestätigung der Vereinbarung zwischen den kreditgebenden Banken und der Gesellschaft, dass die Laufzeiten der Kreditverträge (Garantielinie und hypothekarisch gesicherter Kredit) um je drei Jahre verlängert werden.
Damit die Änderungen der Bedingungen der Wandelanleihe unter Traktandum 3.a definitive Gültigkeit erlangen, müssen die Beschlüsse der Gläubigerversammlung zudem durch das Obergericht des Kantons Bern genehmigt werden. Die Genehmigung wird rechtskräftig, wenn entweder innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Beschwerdefrist von 30 Tagen nach Publikation der Genehmigung durch das Obergericht des Kantons Bern keine Beschwerde an das Bundesgericht erhoben oder die Beschwerde abgewiesen wurde.
Der Verwaltungsrat und das Management von Meyer Burger danken den Anleihensgläubigern für ihre Zustimmung und Unterstützung in der Umsetzung des Rekapitalisierungsprogramms.
Voraussichtlicher weiterer Zeitplan des Rekapitalisierungsprogramms
02. Dezember 2016
|
10.00 Uhr (MEZ): Beginn der ausserordentlichen Generalversammlung der Meyer Burger Technology AG.
Im Anschluss an die Generalversammlung: Medienmitteilung betreffend die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung.
|
05. Dezember 2016
|
Publikation des Emissions- und Kotierungsprospekts.
|
06. Dezember 2016
|
Nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange: Stichtag für die Bestimmung der bezugsberechtigten Aktionäre.
Aktionäre, die nach diesem Datum Aktien erwerben, erwerben Aktien ohne Bezugsrechte.
|
07. Dezember 2016
|
Beginn des Bezugsrechtshandels und der Bezugsfrist.
|
13. Dezember 2016
|
Ende des Bezugsrechtshandels.
|
15. Dezember 2016
|
12.00 Uhr (MEZ): Ende der Bezugsfrist.
Nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange: Medienmitteilung betreffend die Anzahl ausgeübter Bezugsrechte.
|
16. Dezember 2016
|
Erster Handelstag der neuen Aktien.
|
19. Dezember 2016
|
Lieferung der neuen Aktien gegen Bezahlung des Bezugspreises.
|